Der Investitionskredit
Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens
(wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge etc.) und dem Umbau von
Gebäuden. Die Laufzeit eines Kredit für Investitionen richtet sich nach der
Nutzungsdauer des Investitionsgutes. Alles was Sie langfristig nutzen,
sollten Sie auch langfristig finanzieren!
Die Kreditsumme wird bei der Anschaffung der Investitionsgüter auf
einmal ausbezahlt und später zu vereinbarten Raten abgezahlt. Die anfallenden
Kreditkosten können daher relativ genau in der Budgetplanung berücksichtigt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, in Fremdwährungen, wie z.B. Yen oder Schweizer Franken,
zu finanzieren. Das Zinsniveau kann hier günstiger sein als bei der Euro-Finanzierung.
Das Risiko besteht allerdings in der Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro und Fremdwährung.
Betriebsmittelkredit
Im Gegensatz zum Investitionskredit, welcher langfristige Investitionen finanziert,
steht der Betriebsmittelkredit. Der Betriebsmittelkredit ist ein kurzfristiger
Kredit zur finanziellen Überbrückung der Zeitspanne zwischen dem Anfall von Ausgaben
für die Beschaffung und den entsprechenden Verkaufserlösen. Er dient zur Finanzierung
von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Vorfinanzierung sonstiger laufender
Ausgaben. Bis zur mit der Bank vereinbarten Höhe kann man über diesen Kredit frei verfügen.
Sicherstellung des Kredits
Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im Allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem
sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall eine Sicherstellung der
aufgenommenen Summe oder eines Grossteils davon in einer der folgenden Formen:
- Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Betriebsanlagen oder Bauwerke
- Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns
- Abtretung von Ansprüchen (Forderungen) gegen Dritte, wie Erlöse aus Grundstücksverkäufen,
Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und sonstige Forderungen
- Bei Personalkrediten durch einen Bürgen (in vielen Fällen der Ehepartner) und eine
Lebensversicherung auch in Form einer Risikolebensversichung
- Wechsel auf die Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen von Firmen, wie Warenzwischenfinanzierungen
- Sicherungsübereignung von Sachen
oder durch sonstige Vereinbarungen